ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SchneeSportSchule Asitz e.U

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die SchneeSportSchule Asitz e.U (Skischule und Skiverleih)

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB oder Geschäftsbedingungen) für sämtliche Rechtsgeschäf- te und Vertragsverhältnisse, die zwischen der SchneeSportSchule Asitz e.U und deren Kunden als Vertragspartner abgeschlossen werden.

Gegenstand der SchneeSportSchule Asitz e.U ist der Betrieb einer Schneesportschule im Sin- ne von Ski- und Snowboardschule und auch der Betrieb eines Sportgeschäftes inkl. Verleih von Wintersportgeräten. Davon umfasst sind daher die Dienstleistungen der Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufs und des Snowboardfahrens (beides jedoch ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie des Führens und Begleitens von Schneesportarten, insbesondere betreffend Skilauf und Snowboardfahren. Umfasst ist auch die von der SchneeSportSchule Asitz e.U auf Wunsch des Vertragspartners erbrachte entgeltliche oder unentgeltliche Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Ski- oder Snowboardausrüstungen im Rahmen des bzw. zur Ermöglichung des Unterrichts (Ski- oder Snowboardverleih bzw. Verleih der gesamten oder teilweisen Ski- oder Snowboardausrüstung).

2. Reservierung, Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Online-Preisabfragen und Preise

Reservierungen für Einzel- und Gruppenkurse können persönlich vor Ort, über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden.

Die Angebote der SchneeSportSchule Asitz e.U sind freibleibend.

Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen der SchneeSportSchule Asitz e.U maßgeblich.
Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die SchneeSportSchule Asitz e.U.

Bei Buchungen vor Ort (Einzel- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb bzw. der Aushändigung der notwendigen Kurskarte begründet.
Gleiches gilt für Buchungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel, wobei die notwendige Kurskarte vor Beginn der Dienstleistungserbringung vom Kunden abgeholt wird. In allen Fällen gilt, dass die Aushändigung der Kurskarte nur nach erfolgter vollständiger Bezahlung der Kurskosten vor Kursbeginn erfolgt.

Die SchneeSportSchule Asitz e.U ist berechtigt, für die Erteilung von Schneesportunterricht bzw. die Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Ski- oder Snowboardausrüstungen Subunternehmer einzusetzen.

Alle angeführten Preise sind in EURO und, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Angaben in Preislisten verstehen sich ohne Gewähr. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet.

3. Zahlungsbedingungen

Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmittel zustande kommen und die Einzel- sowie Gruppenkurse betreffen unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von wenigstens 50% des Rechnungsbetrages zu leisten. Diese Anzahlung hat drei Werktage vor Beginn der Dienstleistungserbringung auf dem Konto der SchneeSportSchule Asitz e.U einzulangen. Der Restbetrag muss vor Beginn der Dienstleistungserbringung bezahlt werden.

Falls ausdrücklich und im Einzelfall mit der SchneeSportSchule Asitz e.U schriftlich verein- bart, kann der Gesamtbetrag der Kurskosten auch unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung in bar direkt an den Skilehrer oder bei einer zur Entgegennahme des Kursbeitrags autorisier- ten Person der SchneeSportSchule Asitz e.U bezahlt werden.

Für am Erfüllungsort abzuschließende Verträge ist das Entgelt für die zu erbringende Dienstleistung vor Kursbeginn im jeweiligen Büro der SchneeSportSchule Asitz e.U bar oder unter Verwendung verkehrsüblicher elektronischer Zahlungsmittel zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist die SchneeSportSchule Asitz e.U berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern.

4. Online-Angebote und Online-Buchungen

Alle Leistungen der SchneeSportSchule Asitz e.U, die aufgrund von Online-Anfragen und - Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

4.1. Inhalt des Online-Angebots

Die SchneeSportSchule Asitz e.U (nachfolgend kurz "Autor" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

4.2. Verweise, Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links" bzw. „Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, trifft den Autor grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechts- widrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten oder Urheberrechtsverstößen nachweislich Kenntnis erlangt und es nach tatsächlicher Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.

Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

4.3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Der Kursteilnehmer erteilt durch die Annahme der AGB der SchneeSportSchule Asitz e.U seine ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung, dass im Rahmen des erteilten Skiunterrichts und den damit verbundenen Veranstaltungen seitens der SchneeSportSchule Asitz e.U Lichtbilder angefertigt werden und auf der Website bzw. der Facebook-Seite der SchneeSportSchule Asitz e.U veröffentlicht werden können. Seitens des Kursteilnehmers können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden, sodass mit Annahme der AGB der SchneeSportSchule Asitz e.U hierauf ausdrücklich verzichtet wird.

Der Kursteilnehmer kann die Einwilligung und Zustimmung zur Veröffentlichung ihn oder sein Kind nachweislich zeigender Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite der SchneeSportSchule Asitz e.U gegenüber dem Autor schriftlich unter Angabe des konkreten Lichtbildes jederzeit widerrufen.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die SchneeSportSchule Asitz e.U über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in den verschiedenen Schneesportarten, insbesondere im Skilauf und Snowboardfahren bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Er hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik, insbesondere der Ski- und Snowboardtechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Ebenfalls hat er die SchneeSportSchule Asitz e.U über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.

Verwendet der Vertragspartner seine eigene Ski- oder Snowboardausrüstung, so ist von ihm vor Beginn des Unterrichts selbstständig die entsprechende technische Überprüfung der Ausrüstung, insbesondere der Ski- und Snowboardausrüstung und der Bindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung ent- stehen, haftet die SchneeSportSchule Asitz e.U in keinem Fall.
Jeder Vertragspartner ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen. Insbesondere kann die SchneeSportSchule Asitz e.U dem Vertragspartner die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Vertragspartner die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne daß dem Vertragspartner Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.

Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung nach dem Können des Vertragspartners bei den Kur- sen erfolgt durch die SchneeSportSchule Asitz e.U. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die SchneeSportSchule Asitz e.U zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Vertragspartner zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.

Anweisungen der SchneeSportSchule Asitz e.U hat der Vertragspartner strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die SchneeSportSchule Asitz e.U zur umgehenden Vertragsauflösung.

Weiters berechtigt eine Beeinträchtigung des Vertragspartners durch Alkohol und/oder Drogen zur umgehenden Vertragsauflösung durch die SchneeSportSchule Asitz e.U. In all diesen Fällen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als fünf Personen, so behält sich die SchneeSportSchule Asitz e.U das Recht vor Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.

6. Haftungsbestimmungen

Dem Vertragspartner der SchneeSportSchule Asitz e.U wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die SchneeSportSchule Asitz e.U haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche mit der Tätigkeit der SchneeSportSchule Asitz e.U in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, grundsätzlich aber nicht für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der SchneeSportSchule Asitz e.U bestehen. Darüber hinaus haftet die SchneeSportSchule Asitz e.U in keinem Fall, wenn sich der Vertragspartner unter Missachtung der Anweisungen der SchneeSportSchule Asitz e.U, der FIS- Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht. Sollten dem Vertragspartner Schäden entstehen, die auf eine dem Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich zu Verfügung gestellten oder vermittelten Ausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Vertragspartner die SchneeSportSchule Asitz e.U entsprechend schad- und klaglos halten.

Soweit der Vertragspartner der SchneeSportSchule Asitz e.U Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der SchneeSportSchule Asitz e.U sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden.

7. Reklamationen

Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Vertragspartner dem jeweiligen Büro der SchneeSportSchule Asitz e.U unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die SchneeSportSchule Asitz e.U sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

8. Rücktritt

Bei Onlinebuchungen und Buchungen vor Ort (Skischule & Skiverleih) ist bis zu 48h vorher eine Stornierung möglich, jedoch werden 3% Bearbeitungsgebühr des bereits bezahlten Betrags abgezogen.

Bei Anreise ist eine Stornierung nur noch mit ärztlichem Attest möglich.

Erfolgt die Stornierung (egal ob online gebucht oder nicht) hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die SchneeSport- Schule Asitz e.U berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen bzw. bei Buchung eines halben Tages oder stundenweise den jeweils hier- für geltenden anteiligen Tages- bzw. Stundensatz zu verrechnen.

Für Kurse jeglicher Art ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn gebuchte Kurse nicht wahrgenommen werden (aus diversen Gründen), außer Krankheit oder Verletzung ist ein ärztliches Attest nötig, ansonsten erfolgt keine Kostenrückerstattung.

Bei witterungsbedingten Kursausfällen und in Fällen höherer Gewalt wird das geleistete Entgelt seitens der SchneeSportSchule Asitz e.U nicht zurückerstattet.

Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die SchneeSportSchule Asitz e.U keinen Ersatz.

9. Sicherheit

Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBI. Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

10. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CO- RONA-Virus)

10.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Vertragspartners

Dem Vertragspartner sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehen- den Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.

Der Vertragspartner hat allen dementsprechenden Anweisungen der SchneeSportSchule Asitz e.U die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der SchneeSportSchule e.U, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.

Der Vertragspartner sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Vertragspartner im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der SchneeSportSchule Asitz e.U in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.

Der Vertragspartner erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.

Der Vertragspartner erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.

Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Vertragspartner dies sofort der SchneeSportSchule Asitz e.U mitteilen, sodass der Vertragspartner sofort von anderen Personen isoliert werden kann.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Vertragspartner der Schnee- SportSchule Asitz e.U zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die SchneeSportSchule Asitz e.U abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Vertragspartner in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kos- ten des Vertragspartners einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die SchneeSportSchule Asitz e.U treffenden Nachverfolgung ("contact-tracing" in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.

10.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse

Die Leistungserfüllung ist für die SchneeSportSchule Asitz e.U möglich:

Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die SchneeSportSchule Asitz e.U möglich und nimmt der Vertragspartner am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem Punkt 8. "Rücktritt" ausgeführten Bestimmungen sinngemäß. Dies auch dann, wenn der Vertragspartner seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Vertragspartner nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die SchneeSportSchule Asitz e.U absagt oder absagen muss.

Die Leistungserfüllung der SchneeSportSchule Asitz e.U ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die SchneeSportSchule Asitz e.U ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird.

Die Schließung des allfällig vom Vertragspartner benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der SchneeSportSchule Asitz e.U macht die Leistungserfüllung der SchneeSportSchule Asitz e.U nicht unmöglich.

Gleiches gilt für alle möglichen, den Vertragspartner allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Vertragspartner aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.

Die Leistungserfüllung ist für die SchneeSportSchule Asitz e.U ganz oder teilweise nicht möglich:

In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der SchneeSportSchule Asitz e.U für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Vertragspartner einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Vertragspartner nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahl- ten Entgelts begehrt:

  • behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der SchneeSportSchule Asitz e.U betroffen ist,
  • behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die SchneeSportSchule Asitz e.U zwingend erforderlich ist,
  • behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der SchneeSportSchule Asitz e.U liegt, oder
  • den Vertragspartner treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.

Die Leistungspflicht der SchneeSportSchule Asitz e.U entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer bzw. Skimonteuren der Schnee- SportSchule Asitz e.U benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer, Skimonteure oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter Covid-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Mitarbeitern der SchneeSportSchule Asitz e.U ausfallen. Die Schnee- SportSchule Asitz e.U ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen oder Skiverleihleistungen zuzukaufen.

10.3. Besondere Haftungsbestimmungen

Die SchneeSportSchule Asitz e.U übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Auftreten von CO- VID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Vertragspartner während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der SchneeSportSchule Asitz e.U ausgegangen sein sollte.

Ist die Leistungserbringung für die SchneeSportSchule Asitz e.U aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Schnee- SportSchule Asitz e.U für Schäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Vertragspartners eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen.

Gleiches gilt auch dann, wenn die Leistungserbringung für die SchneeSportSchule Asitz e.U ganz oder teilweise möglich ist (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen), der Vertragspartner den Unterricht jedoch aufgrund einer beim Vertragspartner nachgewiesenen oder be- fürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Schnee- SportSchule Asitz e.U absagt oder absagen muss.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung der SchneeSportSchule Asitz e.U (Ski- schule u.Skiverleih). Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der SchneeSportSchule Asitz e.U örtlich und sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäftes.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Leogang, am 04. Februar 2022